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Abrechnung

Nach der aktuellen Rechtssprechung sind die erbrachten Leistungen NICHT standardmäßig über die Krankenkasse abrechenbar.

Möglichkeiten der Erstattung:

Es besteht die Möglichkeit die Behandlungskosten - ganz oder teilweise - über eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung erstattet zu bekommen. 

Bei Beamten und Privatversicherten ist diese in den meißten Fällen bereits inkludiert.

Die Höhe der Erstattung ist individuell bei der eigenen Versicherung nachzufragen.

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung sind nach §33 EStG steuerlich absetzbar.

Eckpunkte der privaten Abrechnung

1

Keine Aufnahme von Diagnosen in der Krankenakte

Durch die private Abrechnung erfolgt KEINE Meldung an die Krankenkasse und damit auch KEINE Aufnahme einer Diagnose oder von Befunden in der Krankenakte. Dies verhindert Probleme bei 

  • Einstieg in bestimmte Berufsgruppen (Beamtentum, Polizei, Piloten ...)

  • Abschluss von diversen Versicherungen (Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, ...)

  • Krankenkassenwechsel

  • Sorgerechtsthematiken

2

Volle Flexibiltät 

Durch die private Abrechnung besteht volle Flexibilität in

  • der Wahl der angewendeten Methodik

  • der zeitlichen Gestaltung der Sitzungen 

  • der angesetzten Frequenz der Sitzungen

  • der Anzahl der Sitzungen

Die Sitzungen können völlig individuell auf deine Bedürfnisse abgestimmt werden, ohne den Zwang von Richtlinienverfahren. 

3

Kürzere Wartezeiten

Wartezeiten können verkürzt werden, da keine Bewilligung der Krankenkasse abgewartet werden muss. 

4

Absetzbarkeit

Privat bezahlte psychotherapeutische Behandlungen können als außergewöhnliche Belastung nach §33EStG steuerlich geltend gemacht werden. Ebenso wie die dazugehörigen Fahrtkosten. 

Dies gilt nicht für Beratungsleistung oder Coaching.

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